Arbeitsdienst
Jedes aktive Mitglied zwischen dem 18. und 65. Lebensjahr kann sich entweder zum Wirtschaftsdienst oder zum Arbeitsdienst Anfang des Jahres persönlich im Clubhaus eintragen. Der Umfang der Dienste wird in der Vereinsordnung geregelt.
In begründeten Fällen kann auf Antrag gem. Punkt 2.3 der Vereinsordnung eine Befreiung vom Arbeits- und Wirtschaftsdienst beantragt werden.
In begründeten Fällen kann auf Antrag gem. Punkt 2.3 der Vereinsordnung eine Befreiung vom Arbeits- und Wirtschaftsdienst beantragt werden.
Über den Arbeitsdienst
Der Tennisclub Altbach-Zell e.V. ist bestrebt, möglichst viel in Eigenregie zu leisten, um das geschaffene Eigentum auf günstige Weise zu erhalten.
Der Arbeitsdienst hat die Aufgabe, die Tennisplätze instand zu setzen und die Außenanlage zu pflegen, evtl. auch Arbeiten am Haus durchzuführen. Die geleisteten Stunden werden in die am Infobrett im Treppenhaus hängende Liste unmittelbar nach Beendigung eingetragen. Die für den Arbeitsdienst benötigten Geräte befinden sich im Schuppen. Bei Fragen wenden Sie sich an den jeweiligen Arbeitsdienstleiter.
Download: PDF-Dokument (Dateigröße 18 kb) Aufgaben Arbeits-/Wirtschaftsdienst